Ansprechpartnerin: Britt Faber, Tel. 089-262048543 , E-Mail: britt.faber@bergsportfachverband.de
Gemäß Satzung des Bergsportfachverband Bayern kann
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eine DAV-Sektion oder eine Abteilung dieser Sektion ordentliches Mitglied im Bergsportfachverband Bayern werden, sofern sie ihren Sitz in Bayern hat und ein Interesse an der Verwirklichung des Vereinszwecks hat. (siehe § 4 der Satzung)
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jeder gemeinnützige Verein oder eine Abteilung dieses Vereins außerordentliches Mitglied im Bergsportfachverband Bayern werden, sofern er seinen Sitz in Bayern hat und ein Interesse an der Verwirklichung des Vereinszwecks hat (siehe § 5 der Satzung).
Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag (BFB Beitrittserklärung) durch Vorstandsbeschluss. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
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Beitrittserklärung zum Bayerischen Landessportverband (BLSV) - sofern nicht bereits die Mitgliedschaft im BLSV vorliegt -
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die aktuelle Satzung des Vereins
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der Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins
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die Einzelmitgliedermeldung in der Sparte 53/Bergsport nach BLSV-Vorgabe (Excelliste mit Spalten Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Sparte)
Die Zahl der im BLSV gemeldeten Einzelmitglieder muss bei ordentlichen Mitgliedern mindestens 1% der Gesamtmitgliederzahl betragen.
Die beim BLSV gemeldeten Einzelmitglieder müssen mindestens eines folgender Kriterien erfüllen:
1. die regelmäßige Teilnahme von Mitgliedern an Kursen/Treffs
2. Mitglieder in Trainingsgruppen
3. Teilnehmer von Regionalstützpunkttrainings des Bergsportfachverbandes Bayern
4. Mitglieder in Sport- und Wettkampfkadern auf Sektions-, Landes- oder Bundesebene 5. Inhaber einer Kletterlizenz/ Startlizenz für Wettkämpfe
6. Teilnehmer an Wettkämpfen z.B. Soby Cup, Jennerstier
7. Inhaber von Jahresmarken in einer (sektionseigenen) Kletterhalle
8. im Bereich Klettern/Skibergsteigen/Mountainbike engagierte Übungsleiter/Trainer mit entsprechender förderfähiger Lizenz
Sie können die Beitrittserklärung des Bergsportfachverband Bayern sowie weitere Vorlagen (BLSV-Beitrittserklärung, Format Einzelmitgliedermeldung) in unserem Downloadbereich herunterladen.
Der BFB erhebt seinen Mitgliedsbeitrag
a) bei ordentlichen Mitgliedern (=DAV-Sektionen) auf Basis der im DAV gemeldeten A- und B-Mitgliedern
b) bei außerordentlichen Mitgliedern auf Basis der beim BLSV in der Sparte Klettern gemeldeten Mitglieder
Siehe aktuelle Beitragsätze auf der aktuellen BFB- Beitrittserklärung.
Der Beitritt zum Bergsportfachverband Bayern geht einher mit dem Beitritt zum Bayerischen Landessportverband (BLSV). Für die im Klettern gemeldeten Mitglieder erhebt der BLSV die auf der aktuellen BFB- Beitrittserklärung des Bergsportfachverband Bayern angegebenen Verbandsbeitragssätze. Zusätzlich ist pro Einzelmitglied eine Abgabe an die VBG zu leisten.
Weiterführende Infos zum Beitritt im Bayerischen Landessportverband (BLSV):
https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/mitgliederverwaltung/beitritt-zum-blsv.html